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LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2009 - L 9 AS 385/09 B ER |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23.09.2009 - L 9 AS 385/09 B ER (https://dejure.org/2009,117087)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 23. September 2009 - L 9 AS 385/09 B ER (https://dejure.org/2009,117087)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 18.06.2008 - B 14/11b AS 67/06 R
Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Finanzierungskosten für …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2009 - L 9 AS 385/09
Soweit in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) auch Tilgungsleistungen bis zur Höhe angemessener Unterkunftskosten für von einem Anspruch aus § 22 SGB II umfasst angesehen worden sind (Urteil vom 18. Juni 2008, B 14/11b AS 67/06 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 13 = FEVS 60, 293 ff), führt auch dies hier nicht zu einem anderen Ergebnis. - BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88
Eidespflicht
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 23.09.2009 - L 9 AS 385/09
Eine die Hauptsache vorwegnehmende Entscheidung, wie sie vom Beschwerdeführer mit der begehrten Verpflichtung des Beschwerdegegners zur Auszahlung grundsicherungsrechtlicher Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) jedenfalls in tatsächlicher Höhe begehrt wird, ist demnach nur dann zu treffen, wenn ohne sie schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren Beseitigung eine spätere Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (BVerfGE 79, 69, 74 mwN).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2010 - L 13 AS 31/07 Voraussetzung für eine Übernahme bzw. Berücksichtigung derartiger Aufwendungen wäre zunächst einmal, dass Hilfebedürftige ohne die Tilgungsleistungen gezwungen wären, ihre Wohnung aufzugeben (siehe hierzu auch Rechtsprechung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23. September 2009 - Az.: L 9 AS 385/09 B ER; Urteil vom 22. Juli 2009 - Az.: L 7 AS 723/06).